Die DSGVO in der Praxis – Eine Anekdote aus dem Behandlungszimmer
In irgendeiner Form ist die Datenschutzgrundverordnung wohl gerade bei fast allen Unternehmen, Institutionen und Einrichtungen ein Thema. So auch bei meiner Zahnärztin, wie ich bei meinem letzten Besuch feststellen durfte – wenngleich aus durchaus ungewöhnlicher Perspektive…
Ich lag also kürzlich bei meiner Zahnärztin im Behandlungsstuhl, um mir – wie man so schön sagt – etwas „richten” zu lassen. Wie immer herrschte angeregter Dialog zwischen der Frau Doktor und ihrer Assistentin, und so beiläufig fiel der Satz, dass man es noch ausnützen müsse, in Anwesenheit von Patienten über andere sprechen zu können, denn wenn diese dingsda, diese – na, wie hieß das doch gleich? – komme, dürfe man solche Gespräche ja nicht mehr führen. „Daten-grund-schutz-verordnung” half ihr die Asstentin sichtlich angestrengt überlegend mit dem vermeintlich richtigen Begriff, woraufhin ich mich – wegen diverser Gerätschaften in meinem Mund leider in dem Moment unfähig zu sprechen – zumindest zu einer Fingergeste veranlasst sah, mit der ich andeuten wollte, dass hier etwas vertauscht worden war. Mit den Worten, dass mich das als Journalist ja ebenfalls betreffen müsse, nahm die Zahnärztin das „Besteck” aus meinem Mund, und ich hielt zunächst einmal fest, dass der gesuchte Begriff „Datenschutzgrundverordnung” heiße, ich mich tatsächlich aus beruflichen Gründen mit der Thematik auseinanderzusetzen hätte und es dabei keineswegs nur, wie von ihr geglaubt, um den sensiblen Umgang mit Patientendaten ginge – und auch nicht unbedingt um das, was sie mit ihrer Assistentin im Beisein der Patienten besprach.
Was sich daraufhin entwickelte, war ein etwas ungleicher, aber vielleicht gerade deshalb höchst amüsanter Dialog, bei dem ich mich eindeutig in der schlechteren Position befand und im wahrsten Sinne des Wortes von Zeit zu Zeit mundtot gemacht wurde (weshalb ich den „Bohrer-Faktor“ auch nicht in den Unterhaltswert des Gesprächs miteinrechne). Jedenfalls versuchte ich ihr, so gut es mit mehr oder weniger umfangreichen Satzfragmenten eben ging, zu erklären, dass die DSGVO auf Datenverarbeitung, Dokumentation u.Ä. abziele, und ihr das anhand von Beispielen wie den via e-card erhaltenen Patientendaten, des Office-Terminkalenders oder der Medikamenten-Bestellsoftware zu veranschaulichen. Sie machte dabei deutlich, dass sie von all dem wenig bis gar nichts hielt, und quittierte dieses ganze Ansinnen nur mit einem Kopfschütteln – denn vieles würde ja ohnehin bei allen Zahnärzten in ganz Österreich gleich sei (zB die Verwendung der e-card oder das Medikamentenbestellwesen), weshalb man sich den ganzen Aufwand – zumindest in ihrem Fall – durchaus sparen könnte. Ihr beizubringen, warum die DSGVO überhaupt kommt und was damit bezweckt wird, erwies sich unter diesen Umständen als unmöglich. So wie mir beim Anblick meines eigenes Blutes schlecht wird (eine Schwäche, die ihr natürlich bekannt ist und die ich an dieser Stelle öffentlich eingestehe), ergehe es ihr beim Gedanken an die DSGVO – zumal es jedes Jahr irgendetwas in dieser Art gebe, mit dem man sich als zusätzliche außerberufliche Bürde herumzuschlagen hätte. Aber zum Glück habe sie ja ihre Assistentin, die in Bälde eine entsprechende Schulung absolvieren würde und sich dann – als Expertin auf diesem Gebiet – um all die DSGVO-relevanten Belange kümmern würde, sodass sie selbst von der Materie verschont bleiben würde…
Hätte ich nicht die meiste Zeit über einen Bohrer in meinem Mund gehabt, hätte ich wohl das eine oder andere Mal heftig den Kopf geschüttelt. Zugleich war es aber durchaus interessant, nicht sofort auf alle Aussagen und Einwände Stellung beziehen zu können. In Erinnerung wird mir dieses Gespräch wohl aus zweierlei Gründen bleiben: Einerseits durch die Authentizität, weil hier offensichtlich eine gebildete Frau schlichtweg kein Interesse an der DSGVO hatte, und andererseits durch den Umstand, dass dieses Gespräch wohl bezeichnend für die Situation vieler Betroffener ist.
Wie es meiner Zahnärztin bei der Umsetzung der DSGVO ergangen ist, werde ich (hoffentlich) nicht so bald erfahren – denn wir einigten uns darauf, uns vor Inkrafttreten der DSVGO nicht mehr zu sehen (zumindest nicht planmäßig).